Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Psychotherapie beginnen möchte?


Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind:

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch. Bitte bringen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt mit.
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie haben Sie 5 Probesitzungen (sog. probatorische Sitzungen) Zeit, mich näher kennen zu lernen und über die Therapieziele, das Therapieverfahren und den Umfang der Therapie zu sprechen. Danach entscheiden Sie, ob Sie eine Therapie bei der Krankenkasse beantragen.

 

Wenn Sie bei einer Privatkasse versichert sind:

Klären Sie vorab bei Ihrer Privatkasse ab, ob Sie die Kosten für die Psychotherapie übernimmt. Fragen Sie genau nach:

- Welche Therapieformen werden gezahlt?
- Wie hoch ist der Satz, der pro Sitzung gezahlt wird?
- Wie viele Sitzungen insgesamt oder pro Jahr werden gezahlt?
- Benötigen Sie ein Gutachten?



Wie lange dauert eine Psychotherapie?


Die Therapiedauer ist abhängig von dem Therapieverfahren, das Anwendung findet und von dem individuellen Therapieziel und dem Therapieverlauf.

In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie unterscheidet man zwischen Kurz- und Langzeittherapie. Die Kurzzeittherapie umfasst höchstens 25 Sitzungen, die Langzeittherapie 50 Sitzungen á 50 Minuten. Höchstens werden 80 Stunden genehmigt.


 

   Dr. med.

   M. Monhof-Führer

   Fachärztin für:

   Psychosomatische

   Medizin und

   Psychotherapie

   und Allgemeinmedizin