BDPM Nordrhein

 

Vorsitzende: Dr. med. Maike Monhof-Führer

Vereinssitz: 42853 Remscheid, Martin-Luther-Straße 104,

Tel.Nr.: 02191 5912690

 

Der Verein vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie der Ärzte mit Zusatztitel Psychotherapie und/oder Psychoanalyse unter besonderer Berücksichtigung der Belange der niedergelassenen Ärzte im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

 

Zu den Zwecken gehört die Förderung und Verbreitung des Wissens und der Forschung auf dem Gebiet der Psychosomatischen Medizin und der Ärztlichen Psychotherapie ebenso wie die Förderung, Vorbereitung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie die Vertretung der Belange dieser Ärzte bei der Ärztekammern Nordrhein, derKassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein, sonstigen ärztlichen und nichtärztlichen Organisationen und Institutionen im In- und Ausland, der Öffentlichkeit, den Behörden, der Presse, dem Rundfunk und Fernsehen.

 


Ordentliches Mitglied im Verein können werden:

 

  1. Ärzte und Ärztinnen mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt/ Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ (alt: „Psychotherapeutische Medizin“)
  2. Ärzte und Ärztinnen mit den Zusatzbezeichnungen „Psychotherapie“, „Psychotherapie – fachgebunden“,
  3. Ärzte und Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse

 

Brief an Ministerin Barabara Steffens September 2013

 

BDPM Nordrhein, c/o Dr.med. M. Monhof-Führer, Martin-Luther-Straße 104,42853 Remscheid

Frau Ministerin Barbara Steffens

Horionplatz 1 40213 Düsseldorf


Krankenhausplanung im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Expertengespräch am 19.12.11 in Ihrem Ministerium


Sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,
mit einigem Zeitabstand möchte ich mich noch einmal für die Einladung zu dem Expertengespräch zur Krankenhausplanung im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie bedanken. Da die Positionen der Vertreter der Fachgebiete Psychiatrie und Psychosomatik noch immer sehr unverbunden scheinen, verlief die Expertenrunde, die ich grundsätzlich sehr wertvoll einschätze, am 19.12.11 wenig erfreulich. Es ist den Vertetern der Psychosomatik auch nicht gut gelungen, Ihnen und Ihren Mitarbeitern deutlich zu machen, dass Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen oder mit körperlichen Erkrankungen, die mit starken psychischen Belastungen einhergehen, eine bedarfsgerechte stationäre psychosomatische Versorgung mit eigenem Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern in der Krankenhausplanung in NRW dringend benötigen. Daher freue ich mich sehr über Ihre Initiative, bei der Fortschreibung des Krankenhausplans in NRW das Fachgebiet der Psychosomatischen Medizin doch einzubeziehen. Dabei sollte der tatsächlich auftretende und zu versorgende Bedarf und nicht ein, mit dern tatsächlichen Bedarf nicht übereinstimmender, erwünschter Bedarf berücksichtig werden. Weder eine faktische teilweise Deckung des Bedarfs durch Vorsorge -und Rehabilitationseinrichtungen noch die bisherige Behandlung psychosomatische Erkrankter in psychiatrischen oder somatisch ausgerichteten Abteilungen machen eine Bedarfsanalyse bzw. Krankenhausplanung für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin entbehrlich.Von Bedeutung ist hierbei, dass sich die Zunahme psychischer Störungen seit Jahren kontinuierlich fortsetzt. Ein Drittel aller Erwerbstätigen klagt laut einer Gesundheitsstudie der Bertelsmann Stiftung über psychische Belastungen. Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz verursachen inzwischen die längsten Fehlzeiten im Job. Zu diesem Befund kommt der aktuelle Fehlzeitenreport 20ll vom wissenschaftlichen Institut der AOK (WIDO). Nach der AOK Studie liegen psychische Erkrankungen damit an vierter Stelle bei den Ursachen für eine Erkrankung Berufstätiger.

In den letzten Jahren hat sich also in Nordrhein-Westfalen der Bedarf an stationärer psychosomatischer Versorgung vergrößert.
Das Fachgebiet Psychosomatische Medizin berührt und überschneidet sich teilweise mit anderen Fachgebieten, insbesondere mit dem Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie. Unterschiede bestehen in den behandelten Krankheiten, in den eingesetzten Behandlungsmethoden und den Weiterbildungsinhalten. Vergleichbare Unterschiede in anderen Fächern werden in der Krankenhausplanung in dem Bewusstsein, dass Überschneidungen unvermeidbar sind, berücksichtigt. Die Überschneidungen schließen nicht aus, dass unter Berücksichtigung der ärztlichen Aus-und Weiterbildung für eine fachlich kompetente, effektive Behandlung der Bevölkerung stationäre Versorgungsangebote erforderlich sind, die sich auf die einzelnen Fachgebiete beziehen. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass die Patientinnen und Patienten entsprechend der erfreulichen, stärkeren Berücksichtigung der Patientenrechte und im Sinne des ,,shared decision making" in den geplanten psychosomatischen Fachabteilungen unter psychiatrischer Hoheit ein Recht darauf haben, von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die/der in dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zur Weiterbildung befugt ist, behandelt zu werden. Die Abteilungen für Psychosomatische Medizin müssen entsprechend den OPS Prozeduren des Faches, weisungsunabhängig vom leitenden Psychiater, behandeln können. Wie die jüngste Studie der KBV zur psychotherapeutischen Versorgung zeigt|, wissen die psychosomatisch Erkrankten nämlich genau, wo sie eine entsprechend qualifizierte Behandlung bekommen. Sie suchen z. B. bei Schmerzen ohne körperliche Erkrankung neben dem Hausarzt den Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie doppelt so häufig auf wie den Psychiater. (KBV Gutachten zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Prof. Dr. J. Kruse, Prof. Dr. W. Herzog 2011, die entsprechende Tabelle des Gutachtens ist beigefügt)
Der Sachverhalt, dass psychische Störungen im Allgemeinkrankenhaus häufig vorkommen (2. B. V. Arolt, 1997) und dass die derzeitige konsiliarische Versorgung von somatisch kranken Patienten mit psychischen Störungen unzureichend ist, ist nach wie vor auch bei psychosomatischen Abteilungen in den großen Psychiakischen Kliniken nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist für Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen oder psychisch mitbedingten Erkrankungen oft schwierig, ihr Konzept der körperlichen Ursache zu Gunsten einer Betrachtung der psychischen Mitursache zu verlassen. Sie werden also nicht direkt, oder nur selten, nach der, meist im Allgerneinkrankenhaus, erfolgten somatischen Diagnostik in die psychiatrische Klinik gehen. Die Möglichkeit zur Sekundärprävention bleibt so im Krankenhaus ungenutzt. Dass bei vielen chronischen Erkrankungen, z.B. koronare Herzerkrankung, Herzinsuffizieru, rheumatische Erkrankungen, onkologische Erkrankungen, chronische Schmerzerkrankungen, Diabetes mellitus, inzwischen erkannt wurde, das psychische Komponenten den Verlauf der Erkrankung beeinflussen, ging in die entsprechenden Leitlinien der AWMF ein. Allerdings wird eine leitliniengerechte Behandlung im Allgemeinkrankenhaus durch eine fehlende psychosomatische Mitbehandlung bei diesen Erkrankungen nicht ermöglicht. So bleibt es bei der oft seelenlosen, technikorientierten Krankenhausmedizin.
Sehr geehrte Frau Ministerin Steffens, ich möchte Sie hiermit um ihre Unterstützung dafür bitten, dass die Patientenrechte in der stationären Behandlung von psychosomatisch Erkrankten gewahrt werden und eine effektive Behandlung mit entsprechender fachlicher Kompetenz garantiert wird. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. An einer erneuten Expertenrunde würde ich gerne wieder teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen

 

Dr.Maike Monhof-Führer

Einladung zum Expertengespräch zur Krankenhausplanung Psychosomatik in NRW im Gesundheitsministerium NRW

 

Ministerium f ür Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
MGEPA Nordrhein-Westfalen,  40190 Düsseldorf
Frau Dr. med. Maike Monhof

Ambulantes Therapiezentrum für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Solingen Konrad-Adenauer-Straße 63 42A51Solingen


NeuaufstelIung des KrankenhauspIans für Nordrhein -Westfalen ; Krankenhausplanung für den Bereich Psychiatrie und Psychosomatik in Nordrhein-Westfalen - Einladung zu einem Expertengespräch


Sehr geehrte Frau Dr. Monhof,
im Zusammenhang mit der künftigen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen soll auf Wunsch von Frau Ministerin die Frage einer sachgerechten Abgrenzung der Versorgungsbereiche der Psychiatrie und Psychosomatik in einem Expertengespräch unter Beteiligung von Vertretungen der Fachgesellschaften (DGPM, DGPPN) erörtert werden.
Das Gespräch wird am 19. Dezembei 2011,15.00 Uhr bis 17,00 Uhr, in Raum 310 des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein'Westfalen stattfinden. An dem Gespräch nimmt auch Frau Ministerin Barbara Steffens teil.
Vorsorgllch weise ich darauf hin, dass eine Verlegung dieses Termins nicht möglich ist.

FtIr Rückfragen stehe ich unter der Rufnummer 0211/8618-3293 gdrne zur Verfügung. Eollten Sie mich nicht erreichen, können Sio auch bei Frau Benstein (Tel-Nr. u. Email-Adresse s.o.) eine Nachricht hinterlassen,

Dirk Lesser

 

Stellungnahme von Dr. med. Maike Monhof zum Top 4 der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am 28.06.2011

„Krankenhausplanung psychosomatische Medizin“

Der Ausschuss hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen die Stellungnahme der Ärztekammer Nordrhein zur Notwendigkeit einer eigenständigen Bedarfsplanung für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin aus dem Jahr 2004 zu bestätigen. Wünschenswert wäre, die Stellungnahme der Ärztekammer Nordrhein nun endlich in die Krankenhausplanung einzubeziehen.

 

Zu ergänzen ist hierbei,  dass sich die Zunahme psychischer Störungen seit Jahren kontinuierlich fortsetzt. 1/3 aller Erwerbstätigen klagt laut einer Gesundheitsstudie der Bertelsmann Stiftung über psychische Belastungen. Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz verursachen inzwischen die längsten Fehlzeiten im Job. Zu diesem Befund kommt der aktuelle Fehlzeitenreport 2010 vom wissenschaftlichen Institut der AOK (WIDO). Nach der AOK Studie liegen psychische Erkrankungen damit an vierter Stelle bei den Ursachen für eine Erkrankung Berufstätiger. Seit 2004 hat sich also in Nordrhein-Westfalen der Bedarf an stationärer psychosomatischer Versorgung vergrößert.

Eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung hat die stationäre psychosomatische Versorgung der Bevölkerung einzubeziehen. Wesentliches Instrument zur Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung bis die Bedarfsanalyse. Bedarf ist der tatsächlich auftretende und zu versorgende Bedarf und nicht ein, mit dem tatsächlichen Bedarf nicht übereinstimmender, erwünschter Bedarf.

Inhaltlich muss die Bedarfsanalyse das Erfordernis einer fachlich kompetenten Behandlung der Patienten berücksichtigen. Eine fachgerechte kompetente Behandlung ist dann nicht gegeben, wenn die Abteilungsärzte und eventuell vorhandene Oberärzte nicht die Weiterbildung in dem Fachgebiet psychosomatische Medizin absolviert haben, wenn sie nicht zur Weiterbildung in dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin befugt sind und wenn die stationären Behandlungsmöglichkeiten eine Weiterbildung in dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin nicht ermöglichen. Daher werden psychosomatisch Erkrankte in psychiatrischen Fachkrankenhäusern in der Regel nicht ausreichend behandelt.

Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen hat das Land Baden-Württemberg das Fachgebiet Psychosomatische Medizin bereits seit 2002 in die Krankenhausbedarfsplanung aufgenommen.

Weder eine faktische teilweise Deckung des Bedarfs durch Vorsorge -und Rehabilitationseinrichtungen noch die bisherige Behandlung psychosomatische Erkrankter in psychiatrischen oder somatisch ausgerichteten Abteilungen machen eine Bedarfsanalyse bzw. Krankenhausplanung für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin entbehrlich.

" Ein Anlass für die Ausweisung der Psychotherapeutischen Medizin als neues Fach war gerade die Feststellung (der Weltgesundheitsorganisation und anderer), dass es bei psychosomatischen Krankheiten ca. 7 Jahre dauert, bis ein Patient die seinem Krankheitsbild angemessene psychosomatische Behandlung erfährt. Ein psychosomatischer Behandlungsbedarf wird also häufig viel zu spät erkannt. Das führt zu Fehlbehandlungen." (NVwZ-RR 2002,847,849) (Rahmenkonzeption des Sozialministeriums Baden-Württemberg).

Wie in Baden-Württemberg ist auch in Nordrhein-Westfalen ein stationäres psychosomatisches Versorgungsangebot seiner Art nach grundsätzlich zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung erforderlich.

Das Fachgebiet psychosomatische Medizin berührt und überschneidet sich teilweise mit anderen Fachgebieten der Weiterbildungsordnung, insbesondere mit dem Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie. Unterschiede bestehen in den behandelten Krankheiten und in den eingesetzten Behandlungsmethoden. Vergleichbare Unterschiede (z. B. Chirurgie-Orthopädie) werden in der Krankenhausplanung in dem Bewusstsein, dass Überschneidungen unvermeidbar sind, berücksichtigt. Die Überschneidungen schließen nicht aus, dass unter Berücksichtigung der ärztlichen Aus-und Weiterbildung für eine fachlich kompetente, effektive Behandlung der Bevölkerung stationäre Versorgungsangebote erforderlich sind, die sich auf die einzelnen Fachgebiete beziehen. Aus diesem Grunde ist es sachgerecht, die Versorgungsangebote in der Krankenhausplanung an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildungsordnung zu orientieren.

Dr. med. Maike Monhof

Mitglied des Ausschusses Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Ärztekammer Nordrhein

 

 

 

   Dr. med.

   M. Monhof-Führer

   Fachärztin für:

   Psychosomatische

   Medizin und

   Psychotherapie

   und Allgemeinmedizin